Neutrale Beratung Treuhand GmbH
Rötistrasse 3
4500 Solothurn
Telefon 032 623 71 91
Telefax 032 623 71 92
office@neutrale-beratung.ch

Dienstleistungen im Bereich Treuhand, Bank und Versicherung

Neutrale Beratung
Leistungen
Steuererklärung aktuell
Aktuell
Kontakt
Impressum
Sitemap / Inhalt
Private Finanzplanung
Steuerplanung
Vermögensplanung
Vorsorge und Pensionsplanung
Vermögensnachfolge
Steuererklärung 2009
Versicherungsmanagement
Unternehmensgründung

Gesetzliche Erbfolge

Wer nicht selbst über sein Vermögen bestimmt, muss es sich gefallen lassen, dass der Staat entscheidet, wer welchen Teil des Vermögens erbt, wer über welche Besitzgegenstände verfügen kann, wieviel Erbschaftssteuer anfällt.

Erblasser hinterlässt

gesetzlicher Erbanspruch

Pflichtteil

frei verfügbare Quote

Nachkommen

100 %

3/4

1/4 (d.h. 25 %)

Ehepartner

100 %

1/2

1/2 (d.h. 50 %)

Ehepartner und Nachkommen

je 1/2

1/2 bzw. 3/4

3/8 (d.h. 37.5 %)

Beide Eltern

100 %

1/2

1/2 (d.h. 50 %)

Ehepartner und Eltern

3/4 bzw. 1/4

1/2 bzw. 1/2

1/2 (d.h. 50 %)

Geschwister

100 %

0

1/1 (d.h. 100 %)

Was passiert, wenn Sie nichts geregelt haben?
Stirbt ein Mensch und liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, so regelt der gesetzliche Erbanspruch, wer Erbe wird. Das heisst: Wenn Sie kein Interesse haben, sich um den Verbleib Ihres Vermögens nach dem Tod zu kümmern, regelt der Gesetzgeber alles für Sie.

Nicht alle Personen, die Ihnen nahe stehen, sind per Gesetz Erbe. Erbberechtigte sind neben Ihren Blutsverwandten auch adoptierte Kinder, für die die Ehelichkeitsvermutung (§ 1591 BGB) gilt.

-> nach oben

weitere Informationen:

-> Ihr Testament
-> Checkliste Vermögensinventur
-> Checkliste Dokumentenmappe
-> Gesetzliche Erbfolge
-> Wer erbt wieviel?
-> Terminvereinbarung