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Ihr Testament

Erbquoten, Pflichtteile, Ausgleichung, Erbteilung usw., all dies sind mögliche Krisenherde der Zukunft, die sich mit einem minimalen Aufwand verhindern lassen. Wir und unsere Partner helfen Ihnen dabei.

Eine durchdachte, klare Regelung für den Todesfall sei es durch Testament oder durch Erbvertrag kann nicht nur Streitigkeiten vermeiden. Vielmehr hat man verschiedene Möglichkeiten, das eigene Vermögen zu verteilen, jemanden besonders zu bedenken, eine Geschäftsnachfolge zu regeln.

Erbanspruch

Sind Sie sich bewusst, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte der Erbschaft den Nachkommen auszahlen muss? Und zur Erfüllung dieser Pflicht evtl. gezwungen ist, sein Haus zu verkaufen? Oder dass selbst ein langjähriger Konkubinatspartner keinen Erbanspruch hat, wenn Sie nichts dagegen unternehmen?

Tabuthema eigener Erbfall

Für viele ist jedoch die Regelung des eigenen Erbfalles ein ausgesprochenes Tabuthema. Nicht einmal 30 Prozent der Bevölkerung hat bislang ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht. Dabei beginnt die optimale Erbschaftsplanung eigentlich schon bei der Eheschliessung. Jeder sollte sich frühzeitig über einen steuergünstigen Vermögenstransfer Gedanken machen.

Das private Testament

Falls Sie ein eigenhändiges Privattestament errichten, müssen Sie eine Formvorschrift beachten. Das Testament müssen Sie von Anfang bis Ende von Hand schreiben und anschliessend unterzeichnen. Gleichgültig ist, worauf Sie das Testament schreiben und ob Sie dazu einen Füller oder einen Kugelschreiber benutzen.
Versehen Sie das Testament unbedingt mit Datum und Ortsangabe, sonst können sich später Zweifel über die Gültigkeit ergeben. Die Unterschrift soll den Vornamen und Familiennamen des Erblassers enthalten. Wenn Sie Ihr Privattestament nicht amtlich aufbewahren lassen, sollten Sie zumindest dafür sorgen, dass Fälschungen oder Unterschlagungen ausgeschlossen sind. Daher sollten Sie gleich mehreren Personen den Aufbewahrungsort des Papiers benennen.

Vorsicht: Mögliche Formfehler können Ihr Testament nichtig machen.

Das notarielle Testament

Das öffentliche Testament errichtet für Sie ein Notar, indem er Ihre mündlichen Erklärungen protokolliert. Es muss nicht eigenhändig geschrieben sein. Ihr Notar versiegelt diese Niederschrift und vermerkt auf dem Umschlag die Person, der das Testament später ausgehändigt werden soll, ebenso das Datum. Dann sorgt er dafür, dass das Testament unverzüglich in Verwahrung gelangt. Die Kosten, die Ihnen für ein notarielles Testament berechnet werden, sind relativ gering und richten sich in der Regel ausschliesslich nach dem von Ihnen angegebenen Wert Ihres Vermögens bei Testamentserrichtung.

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weitere Informationen:

-> Ihr Testament
-> Checkliste Vermögensinventur
-> Checkliste Dokumentenmappe
-> Gesetzliche Erbfolge
-> Wer erbt wieviel?
-> Terminvereinbarung