



Neutrale Beratung Treuhand GmbH
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4500 Solothurn
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Dienstleistungen im Bereich Treuhand, Bank und Versicherung
Tipps zur Personenversicherung
Firmengründung
Je nach Wahl der Rechtsform der Unternehmung haben Sie einen anderen versicherungsrechtlichen Status. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden Sie zwangsläufig zum Arbeitnehmer, der mit "seiner" Gesellschaft in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis nach Obligationenrecht (OR) steht.
AHV/IV/EO/ALV
Die Adressen der Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten der Telefonbücher. Bei den Ausgleichskassen können informative Broschüren bezogen werden, die Auskunft geben z. B. über Beitragspflicht, Leistungen im Alter oder für Hinterlassene usw.
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nur Arbeitnehmer versichert. Selbständigerwerbende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
BVG
Auf den letzten Seiten der Telefonbücher finden Sie ebenfalls die Adressen der kantonalen Aufsichtsbehörden und die Geschäftsstellen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wo sich Selbständigerwerbende ohne Arbeitnehmer im Rahmen des BVG versichern können.
UVG
Um die Arbeitnehmer gesetzeskonform gegen Unfälle zu versichern, wenden Sie sich an eine Versicherungsgesellschaft.
Übrigens: Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung können dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen werden. Beachten Sie allenfalls Vorschriften eines eventuell vorhandenen Gesamtarbeitsvertrages.
Kollektive Krankentaggeldversicherung
Um die Lohnfortzahlung bei Krankheit zu gewährleisten, schliessen Sie eine Taggeldversicherung ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Versicherung preisgünstig zu gestalten. Zum Beispiel wird die Prämie für eine Wartefrist von 30 Tagen fast 30 % günstiger gegenüber der Variante mit 14 Tagen Wartefrist.
Übrigens: Die Arbeitnehmer können an den Prämien für diese Versicherung beteiligt werden. Beachten Sie bitte einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag, der bezüglich Lohnausfall und dessen Versicherung Vorschriften enthalten könnte.
Säule 3
Im Rahmen der gebundenen Vorsorge können Erwerbstätige, die einer Vorsorgeeinrichtung angehören zusätzliche Aufwendungen für die Vorsorge bis Fr. 6'365.-- pro Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehen.
weitere Informationen: