Neutrale Beratung Treuhand GmbH
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Sozialversicherungen

Zweck

AHV

Decken des Existenzbedarfs bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alters oder Tod des Vorsorgers.

IV

übernimmt bei Invalidität
1. die Ein- bzw. Wiedereingliederung in die Erwerbstätigkeit
2. Wo nicht möglich, bzw. grosse Einbussen, Rente.

ALV

Ersatz (teilweise) des Erwerbseinkommens bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen sowie Insolvenz des Arbeitgebers arbeitsmarktliche Massnhamen zur besseren "Integration" in Arbeitsmarkt

BVG

Sichert zusammen mit der AHV/IV die gewohnte Lebenshaltung.

Oblig. Unfallversicherung

Beheben, mildern und verhüten von Unfallfolgen und Berufskrankheiten (Geld- und Sachleistungen).



Versicherte Personen

AHV

Arbeitnehmende Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige

IV

Arbeitnehmende Selbständigerwerbende Nichterwerbstätige

ALV

Arbeitnehmende ab Abschluss der schulischen Grundausbildung bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters

BVG

Arbeitnehmende mit koordiniertem Lohn (d.h. Jahreslohn über maximaler einfacher AHV-Altersrente bis zu deren dreifachem Betrag);
Selbständige können freiwillig beitreten.

Oblig. Unfallversicherung

Arbeitnehmende in der Schweiz, unabhängig des Alters. Obligatorisch für ALV-Taggeldbeziehende seit 1996.
Freiwillige Versicherung für Selbständigerwerbende.



Beitragspflicht

AHV

Arbeitnehmer- /Arbeitgeber paritätisch aufgrund des massgebenden Lohnes Selbständigerwerbende aufgrund Reineinkommen Nichterwerbstätige aufgrund des Vermögens und Ersatzeinkommens

IV

Arbeitnehmer- /Arbeitgeber paritätisch aufgrund des massgebenden Lohnes Selbständigerwerbende aufgrund Reineinkommen Nichterwerbstätige aufgrund des Vermögens und Ersatzeinkommens

ALV

Arbeitnehmer/-geber paritätisch aufgrund des massgebenden Lohnes maximal von Fr. 106'800.- (2 %) bzw. Fr. 267'000.- (1 %)

BVG

Arbeitnehmer/-geber 18.-25. Altersjahr für Invalidität und Tod, ab 25. Altersjahr zusätzlich für Alter. Grundsätzlich paritätisch, wobei der Arbeitgeber oft mehr als die Hälfte der Beiträge übernimmt.

Oblig. Unfallversicherung

Beitragsbezug über Arbeitgeber: Berufsunfälle der Arbeitnehmenden zulasten des Arbeitgebers für Freizeitunfälle (NBU) für mehr als 8 Wochenstunden beschäftigte Arbeitnehmende zu deren Lasten (Beteiligung des Arbeitgebers möglich)



Grundlage für Leistungsbemessung/Limit

AHV

Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen [MDJ] (Maximalrente ab MDJ Fr. 79'560.-). Beitragsdauer im Verhältnis zum Jahrgang.

IV

Massgebliches durchschnittliches [MDJ] (Maximalrente ab MDJ Fr. 79'560.-). Beitragsdauer im Verhältnis zum Jahrgang.

ALV

Letztversicherter Verdienst (Monat geteilt durch 21.7 = Tagesverdienst)
80 % bzw. 70 % (+ Kürzung von 1 bzw. 3 %) von maximal Fr. 8100.- Monatslohn

BVG

Altersguthaben (gebildet aus Altersgutschriften und Zinsen)

Oblig. Unfallversicherung

Rente:
Letztversicherter Verdienst (12 Monate vor Eintritt der Gesundheitsschädigung) ohne AHV/IV maximal 80 %, sonst maximal 90 % von Fr. 106'800.- pro Jahr.
Taggeld:
Vor dem Unfall bezogener Lohn



Leistungen

AHV

Hinterlassenenrenten Altersrenten Hilfsmittel- und Hilflosenentschädigung für Altersrentner

IV

Ein- und Wiedereingliederungsmassnahmen (medizinische, berufliche, schulische, dabei akzessorische Leistungen: Taggelder/Reisekosten; Abgabe von Hilfsmitteln) Renten Hilflosenentschädigungen und Pflegebeiträge an hilflose Minderjährige

ALV

Arbeitslosentaggelder Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung

BVG

einfache Altersrente einfache Invalidenrente Kinder-/Waisenrente Witwenabfindung/ -rente Plus gegebenenfalls (je nach Reglement) weitergehende Leistungen wie Witwerrente

Oblig. Unfallversicherung

Heilbehandlung Kostenvergütung für Heilmittel, gewissen Sachschäden, notwendige Reisen und Transporte, Rettungsmassnahmen und Bestattung Geldleistungen in Form von Taggeldern, Invaliden und Hinterlassenenrenten Geldleistungen als Entschädigung für Integritätsschäden und Hilflosigkeit

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weitere Informationen:

-> 10 Gründe für ein Makler Mandat
-> obligatorische und freiwillige Versicherungen
-> Sozialversicherungen
-> Sozialversicherungs-Vergleich
-> Tipps zur Personenversicherung