Neutrale Beratung Treuhand GmbH
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Ereignis

Leistungs-
dauer
/-erbringer

Arbeitnehmer

Selbständiger

Arbeits-
unfähigkeit infolge Unfall

Vorüber-
gehend

Oblig. Unfallversicherung
(UVG) Taggeld 80 % des AHV-Lohnes
(maximal Fr. 106'800.- jährlich)

Einzelunfallversicherung Taggeld fester Frankenbetrag (i.d.R. während 730 Tagen nach einer frei wählbaren Wartefrist)

 

Dauernd AHV/IV

Invalidenrente
(maximal Fr. 26'520.-
jährlich) (Staatl. IV)

Invalidenrente
(maximal Fr. 26'520.- jährlich) (Staatl. IV)

 

Dauernd BVG/UVG

Invalidenrente 80 % des AHV-Lohnes
(maximal Fr. 106'800.- jährlich) zusammen mit IV maximal 90 %

Keine, da für Selbständigerwerbende - nicht obligatorisch und - ein freiwilliger Beitritt (i.d.R.) nicht empfehlenswert.

 

Dauernd Individuelle Vorsorge

Zusätzliche Invalidenrente
oder ein Invaliditätskapital über eine Einzelunfallversicherung
(falls Bedarf).

Invalidenrente (Unfall separat über Einzelunfallversicherung, nur als Säule 3b möglich, oder zusammen mit Krankheit über Lebensversicherung als Säule 3a und/oder 3b)

Arbeitsun-
fähigkeit infolge Krankheit

Vorüber-
gehend

Rechtliche Grundlage: Art. 324 OR Eventuell Gesamtarbeitsvertrag oder Einzelarbeitsvertrag Minimale Lohnfortzahlung, Dauer gemäss Dienstjahren (Berner Skala) Versicherungslösung: Kollektive Krankentaggeldversicherung:80 % des AHV-Lohnes während 730 Tagen nach einer frei wähl-

baren Wartefrist

Versicherungslösung: Kollektive Krankentaggeldversicherung: 80 % einer festen Lohnsumme während 730 Tagen nach einer frei wählbaren Wartefrist (unabhängig von der AHV-Lohnsumme)

 

Dauernd AHV/IV

Invalidenrente
(maximal Fr. 26'520.- jährlich)

Invalidenrente
(maximal Fr. 26'520.- jährlich)

 

Dauernd BVG/UVG

Invalidenrente Höhe abhängig vom BVG-Plan

Keine, da für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch und ein freiwilliger Beitritt (i.d.R.) nicht empfehlenswert.

 

Dauernd Individuelle Vorsorge

Invalidenrente (Unfallrisiko separat über Einzelunfallversicherung oder zusammen mit Krankheit über Lebensversicherung)

Invalidenrente (Krankheit separat über Einzelkrankenversicherung, nur als Säule 3b möglich, oder zusammen mit Unfallrisiko über Lebensversicherung)

Tod durch Unfall

Dauernd AHV/IV

Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrente

 

Dauernd BVG/UVG

Hinterlassenenrente

Keine, da für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch und ein freiwilliger Beitritt (i.d.R.) nicht empfehlenswert.

 

Dauernd Individuelle Vorsorge

Lebensversicherung (reine Todesfallversicherung, gemischte Versicherung, Zeitrenten usw.) Todesfallkapital über Einzel- unfallversicherung

Lebensversicherung (reine Todesfallversicherung, gemischte Versicherung, Zeitrenten usw.)

Tod durch Krankheit

Dauernd AHV/IV

Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrente

 

Dauernd BVG/UVG

Hinterlassenenrente Höhe abhängig vom BVG-Plan

Keine, da für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch und ein freiwilliger Beitritt (i.d.R.) nicht empfehlenswert.

 

Dauernd Individuelle Vorsorge

Lebensversicherung (reine Todesfallversicherung, gemischte Versicherung, Zeitrenten usw.)

Lebensversicherung (reine Todesfallversicherung, gemischte Versicherung, Zeitrenten usw.)

Alter

Dauernd AHV/IV

Altersrente

Altersrente

 

Dauernd BVG/UVG

Altersrente

Keine, da für Selbständigerwerbende nicht obligatorisch und ein freiwilliger Beitritt ist nicht empfehlenswert.

 

Dauernd Individuelle Vorsorge

Lebensversicherung (gemischte Versicherung, Erlebensfallversicherung, Leibrenten usw.) Andere Formen wie Banksparen, Wertschriften, Wohneigentum usw. auch in Kombinationen

Lebensversicherung (gemischte Versicherung, Erlebensfallversicherung, Leibrenten usw.) Andere Formen wie Banksparen, Wertschriften, Wohneigentum usw. auch in Kombinationen

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weitere Informationen:

-> 10 Gründe für ein Makler Mandat
-> obligatorische und freiwillige Versicherungen
-> Sozialversicherungen
-> Sozialversicherungs-Vergleich
-> Tipps zur Personenversicherung