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Steuern sparen mittels Lebensversicherung - Hausbesitzer, tragt Sorge zu Schulden


Handelszeitung

Indirekte Amortisation als lohnende Alternative zur Tilgung des Hypothekarkredits. Hausbesitzer müssen es sich gut überlegen, ob sie ihren Hypothekarkredit Jahr für Jahr abtragen wollen. Vor allem in steuerlicher Hinsicht kann sich dieses Vorgehen als nachteilig erweisen. Als Alternative dazu bietet sich die indirekte Amortisation an. Statt sein Geld für Tilgungsraten der Hypothekarschuld aufzuwenden, bezahlt der Hausbesitzer damit die jährlichen Prämien für eine kapitalbildende Lebensversicherung in Höhe des gesamten Tilgungsbetrages. Diese Amortisationspolice wird schliesslich dem Hypothekargläubiger verpfändet.

Jüngst erhielt Hausbesitzer Jürg Lehner von seinem ehemaligen Schulkollegen einen heissen Tipp. Er wird deshalb in den nächsten Jahren einige tausend Franken sparen. Jürg Lehner gehört zu jenen Hausbesitzern, die ihre Mietzinseinnahmen vorab zur Minderung der Hypothekarbelastung verwenden. Dieses konsequente Abtragen der Hypothekarlast kann aber aus Steuergründen nachteilig sein. Mit abnehmender Hypothekarschuld sinken nämlich auch die Zinsen, und da Schuldzinsen auf der Steuerrechnung als Aufwand absetzbar sind, steigt mit sinkendem Zinsendienst die Steuerbelastung. Durch eine sogenannte indirekte Amortisation lässt sich dieser Steuereffekt vermeiden.

Ablauf einer indirekten Amortisation
Indirekt amortisieren bedeutet, dass eine kapitalbildende Versicherung der freien oder gebundenen Vorsorge (Säule 3b oder 3a) in Höhe des angestrebten Tilgungsbetrages abgeschlossen und diese Amortisationspolice hernach dem Hypothekargläubiger verpfändet wird. Andersherum: Die Hypothek wird auf der ursprünglichen Höhe belassen, und anstelle von Amortisationsraten werden periodische Prämienzahlungen an die Versicherung geleistet. Der Rückkaufswert der einbezahlten Prämien dient der Bank als Sicherheit; bei Versicherungsende kassiert diese das akkumulierte Kapital. In steuerlicher Hinsicht heisst dies, dass die Schuldzinsen weiterbezahlt werden und demnach voll von den Steuern absetzbar sind. Zwar liegt der Hypothekarsatz in der Regel über der mit einer Lebensversicherung erzielbaren Rendite. Eine Festhypothek kostet heute immer noch 5%, während eine Lebensversicherung selten mehr als 4% bringt. Diese Differenz wird aber durch die Steuerfreiheit auf den Versicherungserträgen wettgemacht, wobei dieser Vorteil mit steigender Grenzsteuerbelastung zunimmt.

Gebundene Vorsorge bietet mehr
Die Aufwendungen für Versicherungsprämien sind bis zu einem, in den einzelnen Kantonen unterschiedlichen, Hoechstbetrag von den Steuern absetzbar. Der Kanton Aargau zum Beispiel sieht für verheiratete Personen einen Freibetrag von ca. 3000 Fr. vor, ebensoviel kann bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Hier liegen in der Regel keine zusätzlichen Steuerersparnisse drin; man sieht es auf den ersten Blick: Diese Abzüge reichen kaum für die Krankenkassen-, geschweige denn für die Versicherungsprämien. Einsparungen sind aber sehr wohl bei der Vermögenssteuer möglich. Bei direkter Amortisation steigt das Vermögen im selben Ausmass; wird indirekt amortisiert, so ist der Rückkaufswert der Police Grundlage für die Besteuerung. Weil nur Deckungskapital und garantierter Zins, nicht aber die akkumulierten Überschüsse, in den Rückkaufswert eingehen, fällt dieser um einiges tiefer aus. Freilich sind die Vermögenssteuern hierzulande gering. Um einiges höher fällt die Steuerersparnis aus, wird die Lebensversicherung nicht im freien Sparen (Säule 3b) abgeschlossen, sondern über eine gebundene Vorsorgepolice (Säule 3a). Die Prämien sind hier bis zum Hoechstbetrag von 6'365 Fr. für Unselbständig- resp. 31'824 Fr. für Selbständigerwerbende von der Einkommenssteuer absetzbar. Mit einem steuerbaren Einkommen von 70 000 Fr. spart derzeit ein verheirateter protestantischer Stadtberner mit einer Einlage von 3000 Fr. jährlich 817 Fr. In der Stadt Zürich sind es 180 Fr. weniger, nämlich 637 Fr., das macht in zehn Jahren 6370 Fr. Mit zunehmendem Einkommen steigt wegen des höheren Grenzsteuersatzes selbstverständlich auch die Steuerersparnis.

Bank - oder Versicherungslösung?
Von dieser Ersparnis ist die Steuer abzuziehen, die bei der Aufhebung des Vorsorgekontos erhoben wird. Diese ist indessen vergleichsweise gering. Für ein Kapital von 100 000 Fr. wird zum Beispiel ein 40jaehriger protestantischer Stadtzürcher, die direkte Bundessteuer eingeschlossen, mit 6'365 Fr. (5,5%), in Zug gar nur mit 3422 Fr. (3,4%) besteuert. Den Hoechstsatz hat derzeit mit 11.3% der Kanton Waadt. Der Steuersatz ist leicht progressiv; im Kanton Zürich zum Beispiel steigt die Belastung bei einer Kapitalleistung von 300 000 Fr. auf 6,8%. Als Alternative zur Vorsorgepolice bietet sich die Bankenlösung, d.h. das Vorsorgekonto, an. Den Steuerabzug gibt es zwar bei beiden Varianten, hingegen fällt die Rendite beim Bankkonto meist höher aus. Wie entsprechende Vergleichstests immer wieder belegen, ist eine Rendite von unter 3% vorab bei kürzeren Laufzeiten bei der Lebensversicherung keine Seltenheit. Diese "produziert" eben teurer, insbesondere fallen bei der Bank keine Akquisitionskosten an. Falls die indirekte Amortisation über Vorsorgegelder getätigt wird, sollten deshalb beide Möglichkeiten, von Versicherung und Bank gerechnet werden. Dabei schliesst ein notwendiger Versicherungsschutz, etwa Prämienfortzahlung bei Invalidität, die Bankenlösung nicht im vornherein aus. Versicherungen und Banken bieten Vorsorgelösungen auch in Kombination mit Anlagenfonds an. Da die Unterschiede sehr gross sind sollten verschiedene Möglichkeiten geprüft werden.

Unbedingt Vergleiche anstellen
Eine Risikodeckung ist vor allem dann notwendig, wenn Tod oder Invalidität des Ernährers ein Verbleiben im Haus unmöglich machen würde. Hier drängt sich der Versicherungsschutz förmlich auf. Hierzu ein Kostenbeispiel: Eine Hypothek von 500 000 Fr. erfordere jährliche Zinszahlungen von 22 500 Fr. Mit einer Jahresprämie von 1600 Fr. (40jaehriger Mann, Tarif Generali) lässt sich das Todesfallrisiko decken. Darin enthalten sind bereits die Prämien für das Invaliditätsrisiko. (Prämienversicherung zahlbar nach 90 Tagen bei Erwerbsunfähigkeit). Es ist und bleibt eine Tatsache: Ein Haus macht zwar Freude, aber auch Spesen. Zum Schluss noch einen guten Rat. Ohne Abklärung der genauen Marktverhältnisse schliesse man keine Amortisationspolice ab. Die in der Branche auf gemischten Lebensversicherungen offerierten Renditen (Überschüsse eingeschlossen) können nämlich vor allem bei der gebundenen Vorsorge (3a) sehr verschieden hoch sein, wobei der Satz von der offerierenden Versicherungsgesellschaft ebenso abhängt wie von Summe und Laufzeit. Ebenso unterschiedlich können die Prämien für eine Risikoversicherung sein. Es empfiehlt sich deshalb, immer die Offerten mehrerer Anbieter zu vergleichen.

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