Neutrale Beratung Treuhand

Steuertipps für Anleger

Empfehlenswerte Anlagen und Dispositionen


-     Kaufen Sie generell Wertschriften mit geringen laufenden
      Ausschüttungen und hohem Wertzuwachspotential,
      also Aktien und Aktienfonds.
-     Kaufen Sie in Zeiten hoher Zinssätze niedrigverzinsliche Obligationen
      mit tiefem Kurswert, insbesondere Optionsanleihen ex Option.
-     Kaufen Sie Nullprozent- Obligationen oder Obligationen mit
      Globalverzinsung. Verkaufen Sie solche Papiere vor Rückzahlung der
      Obligation durch den Schuldner (Achtung: Pro rata Besteuerung
      der Zinsen je nach Kanton und beim Bund).
-     Reichen Sie jährlich einen Rückerstattungsantrag für die
      Verrechnungssteuer ein, falls Sie in Kantonen mit zweijähriger
      Bemessungsperiode wohnen.
-     Kaufen Sie Obligationen kurz nach der letzten Zinszahlung und
      verkaufen Sie Obligationen kurz vor der nächsten Zinszahlung,
      sofern die Kursverhältnisse und die Transaktionsspesen dies erlauben.
      Wenn Sie dies allerdings systematisch betreiben,
      kann auf Steuerumgehung geschlossen werden.
-     Kaufen Sie als Selbständigerwerbende oder Alleinaktionär
      Aktien und andere Beteiligungspapiere mit einem grossen Risikopotential
      über Ihre Firma, damit Sie allfällige Verluste steuerlich verrechnen können.
      Allerdings sind dann auch Kurs-, Währungs- und Kapitalgewinne
      steuerbares Einkommen bzw. Ertrag.
-     Machen Sie alle Verwaltungskosten geltend, die steuerlich abzugsfähig sind.


Anlagen und Dispositionen, die Sie vermeiden sollten


-     Vermeiden Sie generell Anlagen mit hohen laufenden Ausschüttungen,
      z.B. Obligationen. Halten Sie Ihren Obligationenanteil via eine
      fondsgebundene Kapitalversicherung mit Einmalprämie.
-     Nehmen Sie keine Anlagen in Festgeld vor, es sei denn,
      das Festgeld dient lediglich der vorübergehenden Anlage liquider Mittel.
-     Kaufen Sie nach Möglichkeit keine Obligationen, Aktien usw. mit
      Quellensteuerabzügen, z.B. Verrechnungssteuer,
      ausländische Quellensteuern usw.
-     Kaufen Sie keine Aktien über dem Nominalwert von Firmen, deren
      Liquidation demnächst geplant ist, da die gesamte Differenz zwischen
      Liquidationserlös und Nominalwert (nicht dem von Ihnen bezahlten
      Kaufpreis) als Einkommen besteuert wird.
-     Vermeiden Sie Anlagen in Wertzuwachs- Obligationenfonds etc.,
      da die jährlichen Erträge besteuert werden. Falls Sie solche Anlagen
      bereits halten, verkaufen Sie diese vor dem nächsten
      Bilanzstichtag des Anlagefonds.
-     Kaufen Sie keine Kassaobligationen! Sie ernten nur Nachteile,
      nämlich die volle Besteuerung des gesamten Ertrages, keine Kurschancen,
      keine Verfügbarkeit bis zur Rückzahlung sowie ein Bonitätsrisiko,
      je nach Bank.
      Kaufen Sie statt dessen tiefverzinsliche Optionsanleihen
      erstklassiger Schuldner. Damit fahren Sie in jeder Hinsicht besser.
-     Vermeiden Sie Aktien von Firmen, die regelmässig Cash- oder
      Titeloptionen ausgeben, da diese bei regelmässiger Ausgabe
      wie Dividenden besteuert werden.
-     Verkaufen Sie keine Aktien an die AG, welche die Aktien
      ausgegeben hat, z.B. im Rahmen von Aktienrückkäufen. Die Differenz
      zwischen dem Verkaufserlös und dem Nominalwert der Aktien wird
      nämlich als Vermögensertrag besteuert.
      Verkaufen Sie die Aktien über die Börse.


Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel


Bei vermögenden Anlegern besteht beim Vorliegen bestimmter Umstände die Gefahr, dass sie als gewebsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert werden. Die Folge ist, dass auf den erzielten Kapital-, Kurs- und Währungsgewinnen Einkommenssteuer und AHV zu bezahlen sind. Der Bundesrat hat im Oktober 1998 angekündigt, dass er in Zukunft gegen Wertschriftenbesitzer vorgehen werde, d.h. die erzielten Gewinne besteuern wird, wenn nach den konkreten Umständen ein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt. Folgende Umstände können zu einer Qualifikation als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler führen:


-     Häufigkeit der Transaktionen: Gelegentliche Käufe und Verkäufe
      sind nicht schädlich. Werden jedoch z.B. 20 Positionen pro Jahr
      40 mal umgeschlagen, so liegt bereits ein Indiz für Gewerbsmässigkeit vor.
-     Planmässigkeit: Wenn systematisch und bewusst Risiken
      eingegangen werden, um rasche und grosse Kapitalgewinne zu erzielen,
      kann Gewerbsmässigkeit vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall beim
      Einsatz von derivativen Instrumenten, die nicht nur der Kurssicherung
      dienen, wie z.B. Call- und Put- Optionen usw.
-     Einsatz besonderer Fachkenntnisse: Wenn ein Anleger hauptberuflich
      im Finanzbereich tätig ist, z.B. als Vermögensverwalter, Bankangestellter,
      Wertschriftenhändler, Finanzberater oder Treuhänder, nützt er seine
      speziellen Fachkenntnisse im Rahmen der privaten Verwaltung
      seines Wertschriftendepots aus.
-     Einsatz von Fremdkapital: Finanziert jemand die Käufe und Verkäufe
       durch Aufnahme von Krediten, z.B. Lombard Kredite auf dem
      Wertschriftendepot, Hypothekarkredite usw., um die Rendite des
      eingesetzten Eigenkapitals zu verbessern,
      kann ebenfalls Gewerbsmässigkeit angenommen werden.
-     Für die Qualifikation als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel kann
      bereits ein einziges Kriterium genügen, wenn es genügend
      stark ins Gewicht fällt.


Die Gefahr, als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert zu werden, besteht vor allem bei Börsenhändlern und Anlageberatern, die neben dem Einsatz ihrer speziellen Fachkenntnisse direkt und persönlich am Wertschriftenhandel teilnehmen. Gefahr besteht aber auch beim Einsatz von Lombardkrediten und Derivaten zur Gewinnerzielung oder Kurssicherung.

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