Neutrale Beratung Treuhand

Steuertipps für Doppelverdiener

Doppelverdienern stehen gegenüber Einzelverdienern einige zusätzliche Steuersparmöglichkeiten offen:

-     Beide Verdiener können grundsätzlich Beiträge in die Pensionskasse
      für fehlende Beitragsjahre leisten.
-     Beide Verdiener können eine Säule 3a abschliessen.
-     Beide Verdiener können grundsätzlich Vorbezüge aus ihrer
      Pensionskasse machen, um eine selbstbewohnte Liegenschaft
      zu kaufen, die Liegenschaft zu renovieren oder die Hypothek
      auf einer selbstbewohnten Liegenschaft zu reduzieren.
      Eine ebenfalls verdienende Ehegattin / Partnerin kann einen Vorbezug
      nur dann tätigen, wenn sie ebenfalls Eigentümerin der selbstbewohnten
      Liegenschaft ist. Gegebenenfalls müssen vor einem Vorbezug die
      Eigentumsverhältnisse geändert werden.
-     Fast alle Kantone gewähren einen Doppelverdiener-Abzug
-     In einigen Kantonen können Doppelverdiener- Ehepaare
      Abzüge für eine Haushalthilfe machen.
-     Doppelverdienerpaare, ob verheiratet oder nicht, sollten bei ihrer
      Pensionskasse sicherstellen, dass der andere Partner vorsorgerechtlich
      einem Ehepartner gleichgestellt wird. Dies gilt insbesondere für
      die erwerbstätige Ehegattin, die daran interessiert sein sollte,
      dass ihr Ehegatte bei ihrem Vorversterben eine Witwerrente erhält.
      Dies gilt aber auch für Konkubinatspartner.
-     Leistungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a sollten nicht
      im gleichen Jahr bezogen werden, um die Progression zu brechen.
      Geht man von zwei Verdienern aus, die beide noch einen
      Säule 3a Vertrag haben, werden also insgesamt vier
      Auszahlungen fällig, die insgesamt auf vier Jahre verteilt
      werden sollten.

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