Neutrale Beratung Treuhand

Gesetzliche Erbfolge

Wer nicht selbst über sein Vermögen bestimmt, muss es sich gefallen lassen, dass der Staat entscheidet, wer welchen Teil des Vermögens erbt, wer über welche Besitzgegenstände verfügen kann, wieviel Erbschaftssteuer anfällt.

Erblasser hinterlässtgesetzlicher ErbanspruchPflichtteilfrei verfügbare Quote
Nachkommen100 %3/41/4 (d.h. 25 %)
Ehepartner100 %1/21/2 (d.h. 50 %)
Ehepartner und Nachkommenje 1/21/2 bzw. 3/43/8 (d.h. 37.5 %)
Beide Eltern100 %1/21/2 (d.h. 50 %)
Ehepartner und Eltern3/4 bzw. 1/41/2 bzw. 1/21/2 (d.h. 50 %)
Geschwister100 %01/1 (d.h. 100 %)

Was passiert, wenn Sie nichts geregelt haben?
Stirbt ein Mensch und liegt weder ein Testament noch ein Erbvertrag vor, so regelt der gesetzliche Erbanspruch, wer Erbe wird. Das heisst: Wenn Sie kein Interesse haben, sich um den Verbleib Ihres Vermögens nach dem Tod zu kümmern, regelt der Gesetzgeber alles für Sie.

Nicht alle Personen, die Ihnen nahe stehen, sind per Gesetz Erbe. Erbberechtigte sind neben Ihren Blutsverwandten auch adoptierte Kinder, für die die Ehelichkeitsvermutung (§ 1591 BGB) gilt.

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