Neutrale Beratung Treuhand

 

Gesetzliche Erbfolge

Wer zu Lebzeiten keine eigene Nachlassregelung trifft, überlässt die Verteilung seines Vermögens automatisch der gesetzlichen Erbfolge. Das Gesetz bestimmt dann, wer wie viel erhält und welche Anteile frei verfügbar sind.

 

 

Erblasser hinterlässtgesetzlicher ErbanspruchPflichtteilfrei verfügbare Quote
Nachkommen100 %3/41/4 (d.h. 25 %)
Ehepartner100 %1/21/2 (d.h. 50 %)
Ehepartner und Nachkommenje 1/21/2 bzw. 3/43/8 (d.h. 37.5 %)
Beide Eltern100 %1/21/2 (d.h. 50 %)
Ehepartner und Eltern3/4 bzw. 1/41/2 bzw. 1/21/2 (d.h. 50 %)
Geschwister100 %01/1 (d.h. 100 %)

 

Was passiert ohne eigene Regelung

Wenn weder Testament noch Erbvertrag vorhanden sind, gilt vollständig die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber alles bestimmt: wer erbt, zu welchen Anteilen und wie das Vermögen verteilt wird.

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass ihnen nahestehende Personen automatisch erbberechtigt sind. Das ist nicht der Fall. Erben sind ausschliesslich die gesetzlich vorgesehenen Angehörigen. Dazu zählen auch adoptierte Kinder, da für sie dieselben Rechte gelten wie für leibliche Kinder.

Eine klare Nachlassregelung sorgt dafür, dass Ihr Wille verbindlich umgesetzt wird und vermeidet spätere Konflikte.

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