Neutrale Beratung Treuhand

 

Steuertipps für Firmengründer

Neben den grundlegenden Fragen bei der Firmengründung spielen die Wahl der Rechtsform, die Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen sowie die Absicherung bei Erwerbsausfall, Alter und Todesfall eine zentrale Rolle für die zukünftige Steuerbelastung.

Rechtsform
• Klären Sie die wirtschaftlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile von AG und GmbH sowie von Einzelfirma und Personengesellschaft mit einem Steuerberater
• Vergleichen Sie die Gesamtbelastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zwischen AG oder GmbH und Einzelfirma oder Personengesellschaft
• Prüfen Sie, ob eine spätere steuerfreie Umwandlung einer Einzelfirma oder Personengesellschaft in eine AG oder GmbH sinnvoll ist
• Prüfen Sie den freiwilligen Beitritt zur Pensionskasse des Personals bei Einzelfirma oder Personengesellschaft
• Prüfen Sie die Möglichkeit einer steuergünstigen Zwischenveranlagung beim Wechsel von unselbständiger Tätigkeit zur Selbständigkeit
• Bei verschiedenen Steuerbelastungen am Geschäfts- und Wohnsitz:
Höhere Steuerbelastung am Geschäftssitz spricht eher für AG oder GmbH, tiefere eher für Einzelfirma oder Personengesellschaft

Privatvermögen und Geschäftsvermögen
• Sollen private Vermögenswerte wie Mobiliar, Fahrzeuge, Patente oder Maschinen in die Firma eingebracht werden
• Wie sollen diese Werte bewertet werden
• Welche Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich
• Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, wenn der Wert selbst geschaffen wurde und bisher nicht versteuert ist
• Welche Steuerfolgen ergeben sich bei einer späteren Veräusserung durch die Firma, zum Beispiel bei einer Liegenschaft
• Ist die laufende Besteuerung der Erträge ungünstiger als zuvor, zum Beispiel Wegfall des pauschalen Unkostenabzugs oder des Eigenmietwertabzugs

Bilanzstruktur
• Wie sieht die voraussichtliche Gründungsbilanz aus
• Welche Möglichkeiten bestehen, die wirtschaftliche Doppelbelastung bei AG oder GmbH zu reduzieren, zum Beispiel durch Gesellschafterdarlehen, private Vermietungen, Salärpolitik oder Übernahme eines Privatfahrzeugs
• Kann eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals die Ertragssteuer senken

Zwischenveranlagung
• Findet aufgrund der gewählten Rechtsform eine Zwischenveranlagung statt
• Wird ein bisher hohes Erwerbseinkommen nicht mehr besteuert und ergeben sich daraus Steuerersparnisse
• Mit welchem neuen Einkommen ist ab dem Zeitpunkt der Zwischenveranlagung zu rechnen
• Welcher Zeitpunkt ist steuerlich optimal

Mitarbeit von Ehe- oder Lebenspartner
• Soll der Ehepartner im Unternehmen mitarbeiten
• Soll der Ehepartner angestellt sein oder bei einer Personengesellschaft Gesellschafter werden
• Wie ist das Salär zu bemessen, unter Berücksichtigung von Sozialabgaben, Vorsorge und Doppelbelastung bei AG oder GmbH

Erster Jahresabschluss
• Welches Abschlussdatum wäre betriebswirtschaftlich sinnvoll
• Ist bis zu diesem Datum ein Gewinn oder ein Verlust zu erwarten
• Kann ein erwarteter Gewinn durch ein anderes Abschlussdatum reduziert werden
• Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, den steuerbaren Gewinn des ersten Geschäftsjahres zu reduzieren

Vorsorge
• Selbständigerwerbende mit einem Einkommen über 140000 Franken pro Jahr sollten der beruflichen Vorsorge des Personals oder einer Verbandslösung beitreten, da hier höhere Abzüge möglich sind
• Welcher Vorsorgebedarf besteht bei längerer Erwerbsunfähigkeit
• Wie kann die berufliche Vorsorge steuersparend gestaltet werden
• Sollen Nachzahlungen für fehlende Beitragsjahre geleistet werden
• Sollen Freizügigkeitsleistungen bezogen oder in eine neue Stiftung eingebracht werden
• Mitarbeit der Ehefrau kann zu Vorsorgeabzügen berechtigen, auch ohne AHV Einkommen
• Ein Kantonswechsel vor Bezug grosser Altersguthaben kann die Auszahlungssteuer stark reduzieren
• Beim Wegzug ins Ausland fällt lediglich eine Quellensteuer von rund 9 bis 10 Prozent an

Steuern bei der Gründung
• Stempelsteuer bei Gründung oder Umwandlung einer AG oder GmbH
• Handänderungssteuer, wenn eine Liegenschaft eingebracht wird
• Steuer auf Liquidationsgewinnen bei Umwandlung und Überführung von Geschäftsvermögen in Privatvermögen

weitere Informationen:

 

 

Seit 1995 füllen wir jedes Jahr über zweitausend Steuererklärungen aus der ganzen Schweiz aus. Dank dieser langjährigen Erfahrung können Sie sicher sein, dass sämtliche Abzugsmöglichkeiten, korrekt und zu Ihren Gunsten deklariert werden. © Neutrale Beratung GmbH | Treuhandfirma | Steuerberatung | Steuerprofis | Treuhand-Dienstleistungen | Hilfe bei Steuererklärung | Steuererklärung ausfüllen lassen | Steuererklärung Solothurn | Steuererklärung Bern | Kanton Solothurn | Kanton Bern | Kanton Luzern | Uri | Kanton Bern | Schwyz | Obwalden | Nidwalden | Glarus | Kanton Zug | Kanton Basel-Stadt | Kanton Basel-Landschaft | Schaffhausen | St.Gallen | Kanton Aargau | Thurgau | Stadt | Kanton | kostenlos | Berntor Beratung | Steuertipps | Abzüge bei Steuererklärung | Hilfe bei Steuererklärung | Steuerbelastung | Treuhandbüro | Steueramt | Steuerformular | Quellensteuer | Treuhand | Steuererklärung ausfüllen 2025 | Steuererklärung ausfüllen 2024 | Steuererklärung 2025 | Steuererklärung 2024 ausfüllen lassen | Steuererklärung 2025 ausfüllen lassen | Steuerformulare 2024 ausfüllen lassen | Steuerformulare 2025 ausfüllen lassen | Quellensteuer 2024 ausfüllen lassen | Quellensteuer 2025 ausfüllen lassen | Steuer 2024 | Steuer 2025 | Steuern Schweiz