Steuertipps für Firmengründer
Neben den üblichen Grundfragen bei der Gründung einer Firma sind die Rechtsform, die Aufteilung des Geschäfts- und des Privatvermögens sowie die gewählte Erwerbsausfall-. Alters- und Todesfallvorsorge von grosser Bedeutung im Hinblick auf die Steuerbelastung.
Rechtsform
- Klären Sie die wirtschaftlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile der AG
und GmbH einerseits und der Einzelfirma / Personengesellschaft andererseits
zusammen mit einem Steuerberater ab.
- Vergleichen Sie die Gesamtbelastung mit Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen von AG / GmbH Gesellschafter
im Vergleich zu Einzelfirma / Personengesellschaft.
- Möglichkeit, Einzelfirma / Personengesellschaft in einem späteren
Zeitpunkt steuerfrei in eine AG oder GmbH umzuwandeln.
- Freiwilliger Beitritt zur Pensionskasse de Personals
bei Einzelfirma / Personengesellschaft.
- Möglichkeit einer steuergünstigen Zwischenveranlagung, wenn bisher
unselbständigerwerbend, bei Gründung einer
Einzelfirma / Personengesellschaft.
- Bei Auseinanderfallen von Geschäftssitz und persönlichem Wohnsitz:
Falls Steuerbelastung am Geschäftssitz höher als am persönlichen Wohnsitz,
dann eher AG / GmbH, falls tiefer, dann eher
Einzelfirma / Personengesellschaft.
Privatvermögen- / Geschäftsvermögen
- Wollen Sie einzelne private Vermögenswerte in die Firma
einbringen (Mobiliar, Fahrzeuge, Patente, Maschinen usw.)?
- Wie wollen Sie diese Vermögenswerte bewerten?
- Welche Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich daraus?
- Können sich Folgen bei der Einkommenssteuer ergeben, weil Sie den Wert
selbst geschaffen und bisher nicht versteuert haben,
z.B. Patente, Eigenleistungen aller Art usw.?
- Wie sind die Steuerfolgen, falls die Firma diese Werte später
einmal veräussert, z.B. eine Liegenschaft?
- Ist die laufende Besteuerung der Erträge dieser Vermögenswerte
ungünstiger als bisher, z.B. Wegfall des pauschalen Unkostenabzuges
bei Liegenschaften, Verlust eines eventuellen Eigenmietwertabzuges usw.?
Bilanzstruktur
- Wie sieht die voraussichtliche Gründungsbilanz aus
(Zusammensetzung der Aktiver und Passiver)?
- Falls AG GmbH: Welche Möglichkeiten zur Reduzierung der wirtschaftlichen
Doppelbelastung sind konkret möglich (Gesellschafterdarlehen,
Vermietung einer privaten Liegenschaft, Salärpolitik,
Übernahme des Privatfahrzeuges in die Firma usw.).
- Falls AG / GmbH: Kann durch eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals
die Ertragsintensität und damit die Ertragssteuer gesenkt werden?
Zwischenveranlagung
- Findet aufgrund der gewählten Rechtsform eine
Zwischenveranlagung statt oder nicht?
- Falls ja: Wird ein bisher hohes Erwerbseinkommen
nicht mehr besteuert? Welche Steuerersparnisse resultieren?
- Mit welchem voraussichtlichen Erwerbseinkommen ist ab
Datum der Zwischenveranlagung zu rechnen?
- Was wäre aus steuerlicher Sicht der optimale Zeitpunkt
für die Zwischenveranlagung?
Mitarbeit des Ehe- / Lebenspartners
- Soll der Ehepartner in der Firma mitarbeiten?
- Soll der Ehepartner angestellt oder- bei
Personengesellschaften- Gesellschafter werden sein?
- Wie hoch soll das Salär bemessen werden (Sozialabgaben, Altersvorsorge,
Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung bei AG / GmbH)?
Erster Jahresabschluss
- Was wäre aus betrieblicher Sicht und ohne Rücksicht auf steuerliche
Überlegungen ein günstiges Abschlussdatum?
- Erwarten Sie bis zu diesem Datum einen Gewinn oder einen Verlust,
umgerechnet auf 12 Monate Geschäftstätigkeit?
- Falls ein Gewinn resultiert, kann dieser durch die Wahl eines andern
Abschlussdatums reduziert werden?
- Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, den steuerbaren Gewinn
des 1.Geschäftsjahres zu reduzieren?
Vorsorge
- Selbständigerwerbende, die nachhaltig mehr als Fr. 140'000.-
pro Jahr verdienen, sollten sich freiwillig der beruflichen Vorsorge
ihres Personals oder ihrer Verbandsvorrichtung anschliessen, da in
diesem Fall der maximal mögliche Beitrag von 20 bis 25% des
Erwerbseinkommens höher ist als der auf Fr. 31'824.- begrenzte Abzug
der Säule 3a, Die kleine Säule 3a ist zusätzlich möglich.
- Welcher Vorsorgebedarf besteht für den Fall länger dauernder
Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall?
- Wie kann die berufliche Vorsorge möglichst steuersparend gestaltet werden?
- Sollen steuersparende Nachzahlungen für fehlende Beitragsjahre
geleistet werden?
- Sollen Freizügigkeitsleistungen der beruflichen Vorsorge aus dem bisherigen
Arbeitsverhältnis bezogen oder in die neue Personalfürsorge-
Stiftung eingebracht werden?
- Arbeitet die Gattin im Betrieb ihres Mannes mit, kann sie Abzüge vornehmen,
selbst dann, wenn sie mit der AHV kein Einkommen abrechnet.
Ist die Gattin einfache Gesellschafterin oder Kollektivgesellschafterin
ihres Mannes, kann sie ebenfalls 20% abziehen,
maximal Fr. 31'824.- pro Jahr.
- Bei Altersguthaben von Selbständigerwerbende, die mehrere
hunderttausend Franken betragen können, kann durch einen Kantonswechsel,
z.B. in den steuergünstigen Kanton Graubünden,
die Auszahlungsbesteuerung unter Umständen stark reduziert werden.
- Verlegt man vor der Auszahlung seinen Wohnsitz ins Ausland,
wird von der Auszahlung die kantonale und die Bundesquellensteuer
abgezogen, zusammen maximal 9 bis 10%. Dies kann bedeutend
weniger sein als die ordentliche Besteuerung bei Wohnsitz in der Schweiz.
Steuern bei der Gründung
- Stempelsteuer bei AG / GmbH (Umwandlung, Gründung).
- Handänderungssteuern, falls Einbringung einer
Liegenschaft in eine AG / GmbH.
- Steuer auf Liquidationsgewinnen bei Umwandlung und
gleichzeitiger Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen,
z.B. Liegenschaften.
weitere Informationen:
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