Neutrale Beratung Treuhand

 

Wer erbt wieviel

Die folgenden Grafiken zeigen, wer in welcher Situation welchen Anteil des Vermögens erbt. Wichtig ist dabei, dass die erbrechtliche Aufteilung erst nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung erfolgt.

Ist ein Erbe in der ersten Parentel vorhanden, sind die zweite und dritte Parentel ausgeschlossen. Gibt es in der ersten Parentel keine Erben, geht das gesamte Vermögen an die zweite Parentel. Die dritte Parentel erbt nur dann, wenn weder in der ersten noch in der zweiten Parentel Erben vorhanden sind.

Besonders zu berücksichtigen ist die Stellung des Ehepartners, da dieser in jeder Konstellation erbberechtigt bleibt.

weitere Informationen:

 

 

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