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Steuertipps für Scheidungskandidaten

Neben dem in vielen Fällen vorhandenen Gefühl, in menschlicher Hinsicht versagt zu gaben, kommen bei einer Scheidung oft finanzielle Probleme hinzu, denn mit dem meist gleichen Einkommen wie bisher müssen nun zwei Haushalte, insbesondere zwei Wohnstätten, finanziert werden. Da lohnt es sich schon, sich auch über die steuerlichen Auswirkungen der Scheidung Gedanken zu machen und eine Optimierung anzustreben.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:
-     Wie hoch ist die Errungenschaft, also das,
      was mit dem bisherigen Ehepartner zu teilen ist?
-     Wie hoch sind die Ansprüche Ihres Ehepartners an diesem Vorschlag?
-     Mit welchen Vermögenswerten könnten diese Ansprüche befriedigt werden?
-     Könnten sich daraus Steuerfolgen ergeben,
      z.B. wegen Übereignung von Liegenschaften?
-     Sollen unter steuerlichen Aspekten die Ansprüche des Ehegatten
      unter dem Titel "güterrechtliche Ansprüche" oder
      "Ehegattenalimente" geleistet werden?
-     Sollten aus steuerlicher Sicht die Ehegattenalimente eher hoch
      und dafür die Kinderalimente eher tief oder umgekehrt angesetzt werden?
-     Sollen aus steuerlicher Sicht die Ansprüche des Ehegatten und / oder
      der Kinder als einmalige Kapitalzahlung oder als laufende
      Zahlungen (Alimente) geleistet werden?

Unternehmer sollten sich folgende zusätzliche Fragen stellen:
-     Ist die Firma Ihr Eigengut oder Errungenschaft?
-     Wenn Errungenschaft, wie hoch ist der approximative Wert der Firma?
-     Falls Errungenschaft: Sind genügend freie Vermögenswerte
      ausserhalb der Firma vorhanden, um den Ehegatten abzufinden?
-     Falls freie Vermögenswerte zur Abfindung nicht ausreichen:
      Kann ein Bankdarlehen aufgenommen werden mittels Verpfändung
      von Aktiven oder der Firma selbst (Aktien bei AG).
      um den Ehegatten abzufinden?
-     Kann eventuell eine Minderheitsbeteiligung verkauft werden,
      um den Ehegatten abzufinden?
-     Falls diese Varianten nicht durchführbar sind: Ist der Ehegatte bereit,
      seine Ansprüche teilweise oder vollständig als Darlehen stehenzulassen
      gegen entsprechende Sicherstellung,
      Abzahlungs- und Verzinsungsvereinbarung?
-     Falls auch dies nicht möglich ist: Soll dem Ehegatten ein Teil der Firma
      übereignet werden (Variante, die möglichst vermieden werden sollte)?
-     Welche Steuerfolgen sind in diesem Fall zu erwarten, z.B. Besteuerung
      eines Liquidationsgewinn bei Übergabe geschäftlicher Vermögenswerte
      mit stillen Reserven an den Ehepartner, z.B. einer Liegenschaft?
-     Können bei der Beteiligung des Ehepartners an einer AG eventuell
      Partizipationsscheine ausgegeben werden, um eine Mitsprache
      zu verhindern, allenfalls Stimmrechtsaktien zugunsten des Hauptaktionärs?

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