Steuertipps für Doppelverdiener
Doppelverdienern stehen gegenüber Einzelverdienern einige zusätzliche Steuersparmöglichkeiten offen:
- Beide Verdiener können grundsätzlich Beiträge in die Pensionskasse
für fehlende Beitragsjahre leisten.
- Beide Verdiener können eine Säule 3a abschliessen.
- Beide Verdiener können grundsätzlich Vorbezüge aus ihrer
Pensionskasse machen, um eine selbstbewohnte Liegenschaft
zu kaufen, die Liegenschaft zu renovieren oder die Hypothek
auf einer selbstbewohnten Liegenschaft zu reduzieren.
Eine ebenfalls verdienende Ehegattin / Partnerin kann einen Vorbezug
nur dann tätigen, wenn sie ebenfalls Eigentümerin der selbstbewohnten
Liegenschaft ist. Gegebenenfalls müssen vor einem Vorbezug die
Eigentumsverhältnisse geändert werden.
- Fast alle Kantone gewähren einen Doppelverdiener-Abzug
- In einigen Kantonen können Doppelverdiener- Ehepaare
Abzüge für eine Haushalthilfe machen.
- Doppelverdienerpaare, ob verheiratet oder nicht, sollten bei ihrer
Pensionskasse sicherstellen, dass der andere Partner vorsorgerechtlich
einem Ehepartner gleichgestellt wird. Dies gilt insbesondere für
die erwerbstätige Ehegattin, die daran interessiert sein sollte,
dass ihr Ehegatte bei ihrem Vorversterben eine Witwerrente erhält.
Dies gilt aber auch für Konkubinatspartner.
- Leistungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a sollten nicht
im gleichen Jahr bezogen werden, um die Progression zu brechen.
Geht man von zwei Verdienern aus, die beide noch einen
Säule 3a Vertrag haben, werden also insgesamt vier
Auszahlungen fällig, die insgesamt auf vier Jahre verteilt
werden sollten.
weitere Informationen:
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