Neutrale Beratung Treuhand

Steuertipps für Familienaktionäre und GmbH- Teilhaber

Teilhaber von Familien- AG’s und andern Kleinaktiengesellschaften und GmbH’s haben ganz spezifische Möglichkeiten, ihre Steuerbelastung zu reduzieren.

Dazu gehören:
-     Bezug eines möglichst hohen Gehalts, damit die wirtschaftliche
      Doppelbelastung des Unternehmensgewinns vermindert werden kann.
-     Neutralisierung hoher Gehälter, z.B. durch Nachzahlung von
      Pensionskassenbeiträgen für fehlende Beitragsjahre,
      Renovationskosten für Liegenschaften usw.
-     Für die mitarbeitende Gattin/Partnerin sollte ein Salär
      abgerechnet werden, damit sie gegen Erwerbsausfall versichert ist,
      eigene AHV-Beiträge leisten und in die Pensionskasse
      aufgenommen werden kann.
-     Falls die Firma später einem Dritten verkauft werden soll,
      sollten alle nicht betriebsnotwendigen liquiden Mittel als Salär
      und/oder Dividende bezogen werden, da sonst die liquiden Mittel
      beim Verkauf besteuert werden.
-     Es sollten keine nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften in die Firma
      eingebracht werden, da bei deren Veräusserung eine Doppelbesteuerung
      erfolgt und die Firma zudem "schwer" und damit ungeeignet
      für einen Verkauf wird.
-     Nach erfolgter Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG/GmbH muss eine
      Sperrfrist von mindestens 5 bis 8 Jahren eingehalten werden,
      damit ein steuerfreier Verkauf der Aktien erfolgen kann.
-     Ausbau der obligatorischen Personalvorsorge und gegebenenfalls Errichtung
      einer Kaderstiftung für die Familienaktionäre und weitere beteiligte
      Kadermitarbeiter. Falls sie in leitender Stellung mitarbeitet,
      kann auch die Ehegattin in die Kaderversicherung einbezogen werden.
-     Bezug der Gewinne als Dividende, soweit sie nicht betriebsnotwendig sind
      und steuerliche Neutralisierung im Rahmen einer privaten Steuerplanung.

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