Steuertipps für Familienaktionäre und GmbH- Teilhaber
Teilhaber von Familien- AG’s und andern Kleinaktiengesellschaften und GmbH’s haben ganz spezifische Möglichkeiten, ihre Steuerbelastung zu reduzieren.
Dazu gehören:
- Bezug eines möglichst hohen Gehalts, damit die wirtschaftliche
Doppelbelastung des Unternehmensgewinns vermindert werden kann.
- Neutralisierung hoher Gehälter, z.B. durch Nachzahlung von
Pensionskassenbeiträgen für fehlende Beitragsjahre,
Renovationskosten für Liegenschaften usw.
- Für die mitarbeitende Gattin/Partnerin sollte ein Salär
abgerechnet werden, damit sie gegen Erwerbsausfall versichert ist,
eigene AHV-Beiträge leisten und in die Pensionskasse
aufgenommen werden kann.
- Falls die Firma später einem Dritten verkauft werden soll,
sollten alle nicht betriebsnotwendigen liquiden Mittel als Salär
und/oder Dividende bezogen werden, da sonst die liquiden Mittel
beim Verkauf besteuert werden.
- Es sollten keine nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften in die Firma
eingebracht werden, da bei deren Veräusserung eine Doppelbesteuerung
erfolgt und die Firma zudem "schwer" und damit ungeeignet
für einen Verkauf wird.
- Nach erfolgter Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG/GmbH muss eine
Sperrfrist von mindestens 5 bis 8 Jahren eingehalten werden,
damit ein steuerfreier Verkauf der Aktien erfolgen kann.
- Ausbau der obligatorischen Personalvorsorge und gegebenenfalls Errichtung
einer Kaderstiftung für die Familienaktionäre und weitere beteiligte
Kadermitarbeiter. Falls sie in leitender Stellung mitarbeitet,
kann auch die Ehegattin in die Kaderversicherung einbezogen werden.
- Bezug der Gewinne als Dividende, soweit sie nicht betriebsnotwendig sind
und steuerliche Neutralisierung im Rahmen einer privaten Steuerplanung.
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