Neutrale Beratung Treuhand

Steuertipps für Firmengründer

Neben den üblichen Grundfragen bei der Gründung einer Firma sind die Rechtsform, die Aufteilung des Geschäfts- und des Privatvermögens sowie die gewählte Erwerbsausfall-. Alters- und Todesfallvorsorge von grosser Bedeutung im Hinblick auf die Steuerbelastung.

Rechtsform
-     Klären Sie die wirtschaftlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile der
      AG und GmbH einerseits und der Einzelfirma / Personengesellschaft
      andererseits zusammen mit einem Steuerberater ab.
-     Vergleichen Sie die Gesamtbelastung mit Steuern und
      Sozialversicherungsbeiträgen von AG / GmbH Gesellschafter
      im Vergleich zu Einzelfirma / Personengesellschaft.
-     Möglichkeit, Einzelfirma / Personengesellschaft in einem späteren
      Zeitpunkt steuerfrei in eine AG oder GmbH umzuwandeln.
-     Freiwilliger Beitritt zur Pensionskasse de Personals
      bei Einzelfirma / Personengesellschaft.
-     Möglichkeit einer steuergünstigen Zwischenveranlagung,
      wenn bisher unselbständigerwerbend, bei Gründung einer
      Einzelfirma / Personengesellschaft.
-     Bei Auseinanderfallen von Geschäftssitz und persönlichem Wohnsitz:
      Falls Steuerbelastung am Geschäftssitz höher als am persönlichen Wohnsitz,
      dann eher AG / GmbH, falls tiefer,
      dann eher Einzelfirma / Personengesellschaft.

Privatvermögen- / Geschäftsvermögen
-     Wollen Sie einzelne private Vermögenswerte in die Firma
      einbringen (Mobiliar, Fahrzeuge, Patente, Maschinen usw.)?
-     Wie wollen Sie diese Vermögenswerte bewerten?
-     Welche Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich daraus?
-     Können sich Folgen bei der Einkommenssteuer ergeben,
       weil Sie den Wert selbst geschaffen und bisher nicht versteuert haben,
      z.B. Patente, Eigenleistungen aller Art usw.?
-     Wie sind die Steuerfolgen, falls die Firma diese Werte später einmal
      veräussert, z.B. eine Liegenschaft?
-     Ist die laufende Besteuerung der Erträge dieser Vermögenswerte
      ungünstiger als bisher, z.B. Wegfall des pauschalen Unkostenabzuges
      bei Liegenschaften, Verlust eines eventuellen Eigenmietwertabzuges usw.?

Bilanzstruktur
-     Wie sieht die voraussichtliche Gründungsbilanz aus
      (Zusammensetzung der Aktiver und Passiver)?
-     Falls AG GmbH: Welche Möglichkeiten zur Reduzierung der wirtschaftlichen
      Doppelbelastung sind konkret möglich (Gesellschafterdarlehen,
      Vermietung einer privaten Liegenschaft, Salärpolitik, Übernahme des
      Privatfahrzeuges in die Firma usw.).
-     Falls AG / GmbH: Kann durch eine Erhöhung des Gesellschaftskapitals
      die Ertragsintensität und damit die Ertragssteuer gesenkt werden?

Zwischenveranlagung
-     Findet aufgrund der gewählten Rechtsform eine
      Zwischenveranlagung statt oder nicht?
-     Falls ja: Wird ein bisher hohes Erwerbseinkommen
      nicht mehr besteuert? Welche Steuerersparnisse resultieren?
-     Mit welchem voraussichtlichen Erwerbseinkommen ist ab
      Datum der Zwischenveranlagung zu rechnen?
-     Was wäre aus steuerlicher Sicht der optimale Zeitpunkt
      für die Zwischenveranlagung?

Mitarbeit des Ehe- / Lebenspartners
-     Soll der Ehepartner in der Firma mitarbeiten?
-     Soll der Ehepartner angestellt oder- bei
      Personengesellschaften- Gesellschafter werden sein?
-     Wie hoch soll das Salär bemessen werden (Sozialabgaben,
      Altersvorsorge, Reduktion der wirtschaftlichen
      Doppelbelastung bei AG / GmbH)?

Erster Jahresabschluss
-     Was wäre aus betrieblicher Sicht und ohne Rücksicht
      auf steuerliche Überlegungen ein günstiges Abschlussdatum?
-     Erwarten Sie bis zu diesem Datum einen Gewinn oder einen
      Verlust, umgerechnet auf 12 Monate Geschäftstätigkeit?
-     Falls ein Gewinn resultiert, kann dieser durch die Wahl eines
      andern Abschlussdatums reduziert werden?
-     Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, den steuerbaren
      Gewinn des 1.Geschäftsjahres zu reduzieren?

Vorsorge
-     Selbständigerwerbende, die nachhaltig mehr als Fr. 140'000.-
      pro Jahr verdienen, sollten sich freiwillig der beruflichen Vorsorge ihres
      Personals oder ihrer Verbandsvorrichtung anschliessen, da in diesem Fall
      der maximal mögliche Beitrag von 20 bis 25% des Erwerbseinkommens
      höher ist als der auf Fr. 31'824.- begrenzte Abzug der Säule 3a,
      Die kleine Säule 3a ist zusätzlich möglich.
-     Welcher Vorsorgebedarf besteht für den Fall länger dauernder
      Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall?
-     Wie kann die berufliche Vorsorge möglichst steuersparend gestaltet werden?
-     Sollen steuersparende Nachzahlungen für fehlende
      Beitragsjahre geleistet werden?
-     Sollen Freizügigkeitsleistungen der beruflichen Vorsorge aus dem bisherigen
      Arbeitsverhältnis bezogen oder in die neue
      Personalfürsorge- Stiftung eingebracht werden?
-     Arbeitet die Gattin im Betrieb ihres Mannes mit, kann sie Abzüge
      vornehmen, selbst dann, wenn sie mit der AHV kein Einkommen abrechnet.
      Ist die Gattin einfache Gesellschafterin oder Kollektivgesellschafterin
      ihres Mannes, kann sie ebenfalls 20% abziehen,
      maximal Fr. 31'824.- pro Jahr.
-     Bei Altersguthaben von Selbständigerwerbende, die mehrere
      hunderttausend Franken betragen können, kann durch einen
      Kantonswechsel, z.B. in den steuergünstigen Kanton Graubünden,
      die Auszahlungsbesteuerung unter Umständen
      stark reduziert werden.
-     Verlegt man vor der Auszahlung seinen Wohnsitz ins Ausland,
      wird von der Auszahlung die kantonale und die Bundesquellensteuer
      abgezogen, zusammen maximal 9 bis 10%. Dies kann bedeutend weniger sein
      als die ordentliche Besteuerung bei Wohnsitz in der Schweiz.

Steuern bei der Gründung
-     Stempelsteuer bei AG / GmbH (Umwandlung, Gründung).
-     Handänderungssteuern, falls Einbringung einer
      Liegenschaft in eine AG / GmbH.
-     Steuer auf Liquidationsgewinnen bei Umwandlung und
      gleichzeitiger Überführung von Geschäfts- in Privatvermögen,
      z.B. Liegenschaften.

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