Neutrale Beratung Treuhand

Steuertipps für Rentner

Die Steuerplanungsmöglichkeiten von Pensionierten sind sehr davon abhängig, ob sie eine Pensionskassenrente beziehen oder sich bei der Pensionierung das Pensionskassenkapital haben auszahlen lassen.

-     Das Pensionskassenkapital sollte so angelegt werden,
      dass möglichst keine oder nur geringe steuerbare Kapitalerträge
      resultieren, z.B. in Kapitalversicherungen, Aktien und Aktienfonds
      sowie Optionsanleihen.
-     Ein Renteneinkommen aus der Pensionskasse muss immer zusammen
      mit dem übrigen Einkommen, d.h. der AHV-Rente und allfälligen
      Kapitalerträgen, zu 100% versteuert werden. Ein schöner Teil der
      Pensionskassenrente geht damit wieder an den Staat.
      Bei einem hohen übrigen Einkommen ist also ein Kapitalbezug steuergünstig.
-     Steuerlich ungünstig sind Leibrenten, insbesondere bei weiterem
      Einkommen, da in diesem Fall die Leibrente mit einer sehr grossen
      Progression besteuert wird. Leibrenten müssen zu 40% versteuert werden.
-     Eine weitere Variante für die Einkommenssicherung ist der Abschluss
      von gestaffelt fällig werdenden Kapitalversicherungen mit Einmalprämie.
      Die Auszahlung ist im Bund und in den meisten Kantonen steuerfrei,
      falls sie nach dem 60. Altersjahr erfolgt.
-     Rentner in einer hohen Progression können durch Vorvererbung von
      Liegenschaften oder Wertschriftendepots an ihre Kinder Steuern sparen.
-     Steuerpflichtige mit einem grossen Vermögen und Wohnsitz in einem Kanton
      mit hohen Erbschaftssteuern sollten sich überlegen,
      den Kanton zu wechseln.

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