Neutrale Beratung Treuhand

Tipps zur Personenversicherung


Firmengründung
Je nach Wahl der Rechtsform der Unternehmung haben Sie einen anderen versicherungsrechtlichen Status. Bei einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden Sie zwangsläufig zum Arbeitnehmer, der mit "seiner" Gesellschaft in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis nach Obligationenrecht (OR) steht.

AHV/IV/EO/ALV
Die Adressen der Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten der Telefonbücher. Bei den Ausgleichskassen können informative Broschüren bezogen werden, die Auskunft geben z. B. über Beitragspflicht, Leistungen im Alter oder für Hinterlassene usw.
Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nur Arbeitnehmer versichert. Selbständigerwerbende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

BVG
Auf den letzten Seiten der Telefonbücher finden Sie ebenfalls die Adressen der kantonalen Aufsichtsbehörden und die Geschäftsstellen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, wo sich Selbständigerwerbende ohne Arbeitnehmer im Rahmen des BVG versichern können.

UVG
Um die Arbeitnehmer gesetzeskonform gegen Unfälle zu versichern, wenden Sie sich an eine Versicherungsgesellschaft.
Übrigens: Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung können dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen werden. Beachten Sie allenfalls Vorschriften eines eventuell vorhandenen Gesamtarbeitsvertrages.

Kollektive Krankentaggeldversicherung
Um die Lohnfortzahlung bei Krankheit zu gewährleisten, schliessen Sie eine Taggeldversicherung ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Versicherung preisgünstig zu gestalten. Zum Beispiel wird die Prämie für eine Wartefrist von 30 Tagen fast 30 % günstiger gegenüber der Variante mit 14 Tagen Wartefrist.
Übrigens: Die Arbeitnehmer können an den Prämien für diese Versicherung beteiligt werden. Beachten Sie bitte einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag, der bezüglich Lohnausfall und dessen Versicherung Vorschriften enthalten könnte.

Säule 3
Im Rahmen der gebundenen Vorsorge können Erwerbstätige, die einer Vorsorgeeinrichtung angehören zusätzliche Aufwendungen für die Vorsorge bis Fr. 6'365.-- pro Jahr vom steuerbaren Einkommen abziehen.

To top

weitere Informationen:

 

Seit 1995 füllen wir jedes Jahr über zweitausend Steuererklärungen aus der ganzen Schweiz aus. Dank dieser langjährigen Erfahrung können Sie sicher sein, dass sämtliche Abzugsmöglichkeiten, korrekt und zu Ihren Gunsten deklariert werden. © Neutrale Beratung GmbH | Treuhandfirma | Steuerberatung | Steuerprofis | Treuhand-Dienstleistungen | Hilfe bei Steuererklärung | Steuererklärung ausfüllen lassen | Steuererklärung Solothurn | Steuererklärung Bern | Kanton Solothurn | Kanton Bern | Kanton Luzern | Uri | Kanton Bern | Schwyz | Obwalden | Nidwalden | Glarus | Kanton Zug | Kanton Basel-Stadt | Kanton Basel-Landschaft | Schaffhausen | St.Gallen | Kanton Aargau | Thurgau | Stadt | Kanton | kostenlos | Berntor Beratung | Steuertipps | Abzüge bei Steuererklärung | Hilfe bei Steuererklärung | Steuerbelastung | Treuhandbüro | Steueramt | Steuerformular | Quellensteuer | Treuhand | Steuererklärung ausfüllen 2024 | Steuererklärung ausfüllen 2023 | Steuererklärung 2022 | Steuererklärung 2023 ausfüllen lassen | Steuererklärung 2024 ausfüllen lassen | Steuerformulare 2023 ausfüllen lassen | Steuerformulare 2024 ausfüllen lassen | Quellensteuer 2023 ausfüllen lassen | Quellensteuer 2024 ausfüllen lassen | Steuer 2023 | Steuer 2024 | Steuern Schweiz